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Folgende Unterlagen werden benötigt:
Geimpfte Personen:
(Bitte haben Sie Verständnis, dass es in den ersten Tagen aufgrund der großen Nachfrage zu Wartezeiten kommen kann.)
Wer gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft ist, kann einen digitalen Impfnachweis in unserer Apotheke erhalten. Dieser enthält neben dem Namen und dem Geburtsdatum der Person, Informationen zum Impfzeitpunkt sowie zum Impfstoff. Wir entnehmen diese Daten dem Impfpass sowie Ihren Vor- und Nachnamen dem Personalausweis und tragen diese in das DAV-Portal (Deutscher Apotheker Verband) ein. Anschließend wird ein Impfzertifikat inklusive eines QR-Codes generiert.
Um das Impfzertifikat zu erstellen, werden die Daten nur für eine kurze Zeit zentral gespeichert und verfallen dann. Danach sind die Daten lediglich in der App auf dem Smartphone gesichert.
Das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Formular (s.o.) wird in unserer Apotheke aufbewahrt bzw. gespeichert. Es wird unverzüglich gelöscht bzw. vernichtet, wenn es zur Erreichung der Zwecke, für die es erhoben wurde, nicht mehr notwendig ist (Art. 17 Abs. 1 lit a DS-GVO).