Digitale COVID-19-Zertifikate

Jetzt auch für Genesene!


In allen apondium Apotheken können Sie sich ab sofort ein digitales COVID-19-Zertifikat ausstellen lassen.
Zertifikate können nun auch für Genesene ausgestellt werden (weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen finden Sie auf dieser Seite).
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie die Einwilligung zur Ausstellung des Zertifikats bereits herunterladen und ausgefüllt mit in die Apotheke bringen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit diese vor Ort in der Apotheke auszufüllen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Geimpfte Personen:

Genesene Personen mit einer Impfung:
  • Nachweis über einen positiven Covid-19-PCR-Test
  • Nachweis über eine (1) erfolgte Impfung, z.B. Original-Impfpass (o. alternativ das Impfzertifikat)
  • Personalausweis o. Reisepass
  • Formular: Einverständniserklärung
Genesene Personen:

Sie wurden erst einmal geimpft oder haben Ihre zweite Impfung gerade erst erhalten?
Kein Problem. Wir erstellen je einen Nachweise für Erst- und für Zweitimpfung. Auch vor Eintritt des vollständigen Impfschutzes kann das Zertifikat ausgestellt werden. Sobald ein vollständiger Impfschutz besteht, wird die Information in der App entsprechend angezeigt.

Muss jeder Geimpfte persönlich in der Apotheke erscheinen?
Zur Ausstellung des digitalen Impfnachweises ist das persönliche Erscheinen in der Apotheke notwendig.

(Bitte haben Sie Verständnis, dass es in den ersten Tagen aufgrund der großen Nachfrage zu Wartezeiten kommen kann.)


Was mache ich mit dem QR-Code, den ich in der Apotheke erhalte?
Wir prüfen Ihre Unterlagen direkt vor Ort und tragen diese ins DAV-Portal (Deutscher Apotheker Verband) ein. Das Portal ist mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) verbunden und erstellt einen persönlichen QR-Code für Ihren digitalen Impfnachweis. Sie erhalten den Code als Ausdruck und können diesen sowohl in der CovPass-App als auch in der Corona-Warn-App einscannen und registrieren.

Wie werden meine Daten gespeichert?

Wer gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft ist, kann einen digitalen Impfnachweis in unserer Apotheke erhalten. Dieser enthält neben dem Namen und dem Geburtsdatum der Person, Informationen zum Impfzeitpunkt sowie zum Impfstoff. Wir entnehmen diese Daten dem Impfpass sowie Ihren Vor- und Nachnamen dem Personalausweis und tragen diese in das DAV-Portal (Deutscher Apotheker Verband) ein. Anschließend wird ein Impfzertifikat inklusive eines QR-Codes generiert.

Um das Impfzertifikat zu erstellen, werden die Daten nur für eine kurze Zeit zentral gespeichert und verfallen dann. Danach sind die Daten lediglich in der App auf dem Smartphone gesichert.

Das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Formular (s.o.) wird in unserer Apotheke aufbewahrt bzw. gespeichert. Es wird unverzüglich gelöscht bzw. vernichtet, wenn es zur Erreichung der Zwecke, für die es erhoben wurde, nicht mehr notwendig ist (Art. 17 Abs. 1 lit a DS-GVO).